Planungsvoraussetzungen
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This is an amazing Nectar Flip Box element. Any content can be displayed on both sides to suit your specific project needs.
Secure Payments
Duis lorem magna, bibendum sed suscipit ut nec mauris.
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You have control over the background image & color in addition to the optional color overlay as well.
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You also can control the flip direction. This example shows the „horizontal flip to left“ option exclusively though.
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You can also control the X and Y axis for content positioning. This example shows all set to the middle.
Visa Gateway
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These flip boxes are also placed within a carousel element which is completely optional. They can live in regular columns if desired.
Planungsvoraussetzungen
Die Schaffung der Planungsvoraussetzungen obliegt ausschließlich und vollumfänglich dem Bauherrn.
Dies bedeutet insbesondere die Beschaffung der katasteramtliche Pläne (Flurkarte), des amtlichen Lageplanes, des Bebauungsplanes und der lokalen Bauvorschriften (Ortsgestaltungssatzung) inkl. der Nachbarunterschriften sowie Informationen zu Lage und Tiefe der öffentlicher Ver- und Entsorgungsleitungen (Spartenpläne).
Wir gehen davon aus, dass Ihr Grundstück vermessen ist, alle Grenzsteine gut sichtbar sind bzw. von Ihnen freigelegt und zugänglich gemacht werden.
Das Baugrundgutachten ist Leistung des Bauherrn und muss vor Planungsbeginn zur Verfügung gestellt werden.
Die Einmessung der Gebäudehauptachsen obliegt einem von Ihnen beauftragten Vermessungsingenieur, den wir Ihnen gerne vermitteln. Die Einmessbescheinigung ist vor Baubeginn vorzuweisen. Die spätere katasteramtliche Gebäudeeinmessung liegt ebenso in Ihrem Verantwortungsbereich und stellt eine bauseitige Leistung durch den Bauherrn dar.
Spezielle grundstücks- und länderspezifische Nachweise sowie Planungen auf Anordnung behördlicher Stellen, Waldumwandlungsanträge, Schallschutznachweise, Brandschutzberechnungen/-konzepte, Abrissanträge, Bestandszeichnungen, Baumfällgenehmigungen, Verschattungssimulation, Regenwasserversickerungsgutachten und Versickerungsnachweise, Außenanlagenplanung, Grünplanung und weitere nicht aufgeführte Planungsleistungen sind, wenn benötigt, bauseitige durch den Bauherrn zu erbringende Leistungen.