Die Schaffung der Planungsvoraussetzungen obliegt ausschließlich und vollumfänglich dem Bauherrn.
Dies bedeutet insbesondere die Beschaffung der katasteramtliche Pläne (Flurkarte), des amtlichen Lageplanes, des Bebauungsplanes und der lokalen Bauvorschriften (Ortsgestaltungssatzung) inkl. der Nachbarunterschriften sowie Informationen zu Lage und Tiefe der öffentlicher Ver- und Entsorgungsleitungen (Spartenpläne).
Wir gehen davon aus, dass Ihr Grundstück vermessen ist, alle Grenzsteine gut sichtbar sind bzw. von Ihnen freigelegt und zugänglich gemacht werden.
Das Baugrundgutachten ist Leistung des Bauherrn und muss vor Planungsbeginn zur Verfügung gestellt werden.
Die Einmessung der Gebäudehauptachsen obliegt einem von Ihnen beauftragten Vermessungsingenieur, den wir Ihnen gerne vermitteln. Die Einmessbescheinigung ist vor Baubeginn vorzuweisen. Die spätere katasteramtliche Gebäudeeinmessung liegt ebenso in Ihrem Verantwortungsbereich und stellt eine bauseitige Leistung durch den Bauherrn dar.
Spezielle grundstücks- und länderspezifische Nachweise sowie Planungen auf Anordnung behördlicher Stellen, Waldumwandlungsanträge, Schallschutznachweise, Brandschutzberechnungen/-konzepte, Abrissanträge, Bestandszeichnungen, Baumfällgenehmigungen, Verschattungssimulation, Regenwasserversickerungsgutachten und Versickerungsnachweise, Außenanlagenplanung, Grünplanung und weitere nicht aufgeführte Planungsleistungen sind, wenn benötigt, bauseitige durch den Bauherrn zu erbringende Leistungen.
Und das sind die nächsten Schritte: