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Woche 1 - 4

Rohbau- & Zimmerarbeiten

Vorbereitungen

  • Lassen Sie sich vor Beginn der Arbeiten vom Unternehmer schriftlich bestätigen, dass keine Bedenken gegen die Art der Ausführung bestehen und die Leistungen der Vorunter- nehmer, ordnungsgemäß ausgeführt wurden.
  • Vor Arbeitsbeginn muss der ausführenden Firma der aktuelle Planstand vorliegen. Kontrol- lieren Sie regelmäßig, ob die Handwerker vor Ort aktuelle Planunterlagen bei sich haben.
  • Lassen Sie sich alle Lieferscheine in Kopie vorlegen und prüfen Sie, ob das gelieferte Baumaterial den Vorgaben der Leistungsbeschreibung entspricht.
  • Wenn nicht alle Wände mit den gleichen Steinen gemauert werden, ist zu prüfen, ob das vorgesehene Material verwendet wurde. Entsprechende Angaben müssen die Werkpläne enthalten

Wände

  • Bei Temperaturen unter -3 °C darf nicht gemauert werden. Frisches Mauerwerk muss abgedeckt werden. Durch Frost beschädigtes Mauerwerk abreißen lassen.
  • Bei starker Sonneneinstrahlung müssen die Steine vorgenässt werden. Frisch gemauerte Wände müssen feucht gehalten werden, damit der Mörtel abbinden kann.
  • Wände und Decken zwischen beheizten und unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden (auch zwischen beheizten und unbeheizten Kellerräumen). Anhand der Liefer- scheine prüfen, ob die Dämmung den Vorgaben entspricht (Dicke, Material, Wärmeleit- fähigkeitsgruppe).
  • Kontrollieren Sie regelmäßig mit einer großen Wasserwaage, ob Ecken, Türlaibungen, Wände, Pfeilervorlagen sowie der Schornstein senkrecht gemauert sind. Durch Messen der Raumdiagonalen können Sie feststellen, ob die Wände rechtwinklig zueinander stehen.
  • Werden Pfeiler nur in der zulässigen Mindestbreite ausgeführt, sind keine Aussparungen oder Schlitze zulässig (Steckdosen, Gurtroller). Sind solche Aussparungen notwendig, dann Ausführung des Pfeilers in Stahlbeton. Besprechen Sie diesen Punkt mit Ihrem Bauleiter.
  • Prüfen Sie durch Vergleich mit den Werkplänen, ob alle Wandschlitze und Wand- durchbrüche vorhanden sind sowie deren Lage und Größe.
  • Prüfen Sie durch Vergleich mit den Werkplänen, ob die Wände in den vorgeschriebenen Dicken gemauert wurden.
  • Vergleichen Sie regelmäßig alle Maße wie Wandlängen, Öffnungsmaße, Anschläge, Raumhöhen, Brüstungshöhen, Sturzhöhen, Lage von Fenstern und Türen, Deckendurch- brüche auf Übereinstimmung mit der Werkplanung.
  • Alle tragenden Wände werden raumhoch gemauert. Alle nichttragenden Wände werden bis auf die letzte Steinschicht gemauert, damit sie beim Betonieren der Decke nicht belastet werden.
  • Stoßen Wände aneinander, müssen sie miteinander verzahnt oder Maueranker eingebaut werden. Schlechte Wandverbindungen führen zu Rissbildung und Putzschäden.
  • Giebel- und Zwischenwände im Dachgeschoss müssen auf der Oberseite (beim Anschluss an das Dach) gedämmt werden.
  • Haustrennwände bei Doppel- und Reihenhäusern müssen besonders sorgfältig hergestellt werden (Vermeidung von Schallbrücken). Die Fugen zwischen den Haustrennwänden müssen vollflächig mit Dämmung gefüllt werden.
  • Brandwände und Haustrennwände müssen bis unmittelbar unter die Dachhaut geführt werden. Lassen Sie sich ein Ausführungsdetail zeigen, an dem Sie die Ausführung der Wärmedämmmaßnahmen in diesem Bereich sehen können.
  • Schlitze und Durchbrüche erst schließen lassen, wenn die Installation der Haustechnik abgeschlossen und freigegeben wurde.
  • Fensterbrüstungen müssen in einem Arbeitsgang mit dem Außenmauerwerk erstellt und dürfen nicht nachträglich aufgemauert werden (Gefahr der Rissbildung).
  • Unter Fensterbänken muss eine Folie als Feuchtigkeitssperre eingebaut werden.
  • Vor dem Einsetzen der Innenfensterbänke unter den Fenstern ca. 2 cm dämmen, um Wärmebrücken zwischen Außen- und Innenfensterbank zu vermeiden.
  • Rollladenkästen müssen in wärmegedämmter Ausführung eingebaut werden. Vergleichen Sie mit den Werkplänen, ob die Gurtwicklerkästen auf der richtigen Seite eingebaut wurden

Decken

  • Lassen Sie nach dem Einschalen der Decke die Raumhöhe prüfen.
  • Lassen Sie vor dem Betonieren vom Statiker oder Bauleiter prüfen, ob die Bewehrung ordnungsgemäß verlegt wurde und ob alle Durchbrüche angelegt wurden.
  • Zwischen der Oberseite des Mauerwerks und der Betondecke muss vor dem Betonieren eine Folie als Gleitlager ausgelegt werden.
  • Werden im darüber liegenden Geschoss Stahlbetonstützen betoniert, müssen an diesen Stellen Anschlusseisen aus der Decke ragen.
  • Oberste Geschossdecken unter nicht begehbaren Dachräumen müssen wärmegedämmt werden.

Verblendmauerwerk

  • Bei der Ausführung von Sicht- oder Verblendmauerwerk müssen die Fugen vorne beim Aufmauern ca. 1,5 cm ausgekratzt werden, damit ausreichend Platz für das spätere Ver- fugen mit Fugenmörtel bleibt. Vor dem Verfugen vornässen. Auf steinbündiges Mauern achten.
  • Bei Verblendmauerwerk kontrollieren, ob Dehnungsfugen vorgesehen wurden und deren Lage mit dem Bauleiter besprechen.
  • Bei Verblendmauerwerk müssen unten in der ersten Steinreihe offene Stoßfugen als Entwässerungsöffnung angelegt werden. Bei Wandaufbau mit Luftschicht untere und obere Lüftungsöffnungen anlegen, auch unter Brüstungen und über Stürzen.
  • Ab 7 cm Schalenabstand ist das Verblendmauerwerk mit nichtrostenden Drahtankern zu verbinden

Dach

  • Besprechen Sie mit dem Bezirksschornsteinfegermeister, wie der Schornsteinkopf ausge- bildet werden muss und wie der Zugang zum Reinigen des Kamins ermöglicht werden soll.
  • Sparrenköpfe in Brandwänden sind, soweit überhaupt zulässig, mit Metall zu schützen.
  • Binden Holzstützen des Dachtragwerks in das Mauerwerk ein, sind sie vorher mit Bitumen- pappe zu umwickeln. Vor dem Verputzen mit Ölpapier überdecken und mit Streckmetall überspannen.
  • Achten Sie darauf, dass kein Abfall herumliegt und der Unternehmer seinen Bauschutt regelmäßig beseitigt.

Vorbereitungen

  • Lassen Sie sich vor Beginn der Arbeiten schriftlich bestätigen, dass keine Bedenken gegen die Art der Ausführung bestehen und die Leistungen der Vorunternehmer, soweit sie die Zimmererarbeiten betreffen, ordnungsgemäß ausgeführt wurden.
  • Vor Arbeitsbeginn muss der ausführenden Firma der aktuelle Planstand vorliegen. Kontrol- lieren Sie regelmäßig, ob die Handwerker vor Ort aktuelle Planunterlagen bei sich haben.
  • Prüfen Sie bei der Anlieferung, ob Holzart, Oberflächenqualität (sägerau oder gehobelt) und Verarbeitung (lackiert, lasiert, Holzschutz etc.) stimmen. Lassen Sie sich bei Anlieferung das Zertifikat über die Art des Holzschutzes geben.
  • Wird der Holzschutz bei Regen auf der Baustelle ausgewaschen (farbige Lachen auf der obers- ten Geschossdecke), verlangen Sie Nachbesserung durch Nachstreichen oder Nachspritzen.
  • Kontrollieren Sie, ob die Holzquerschnitte mit den statischen Vorgaben in den Plänen des Statikers übereinstimmen.
  • Die Kniestockhöhen müssen vor Ausführung der Zimmererarbeiten kontrolliert werden. Die Auflagerhöhen für Mittelpfette und Firstpfette müssen kontrolliert werden.
  • Die genauen Sparrenlängen und Dachüberstände an Traufe und Ortgang müssen mit dem Dachdecker entsprechend der Größe der Dachpfannen abgestimmt werden.

Dachstuhl

  • Der Dachstuhl muss fluchtgerecht ausgeführt werden (Firstlinie parallel zur Außenwand).
  • Der Mindestabstand von Balken und Wechseln zum Schornstein beträgt 5 cm.
  • Sind Antennen- und Satelliten-Empfangsanlagen auf dem Dach vorgesehen, sollten im Dachstuhl Befestigungsmöglichkeiten vorgesehen werden. Bei Bedarf zusätzliche Kon- struktionshölzer anbringen lassen.
  • Die Ausführung der Kehlen muss zwischen dem Zimmermann und dem Klempner im Detail abgestimmt werden.
  • Grundsätzlich sollten rostfreie Nägel aus Edelstahl verwendet werden. Verzinkte Nägel rosten, weil die Verzinkung durch den Hammerschlag beschädigt wird.
  • Alle Metallteile müssen gegen Korrosion geschützt sein.
  • Kontrollieren Sie, ob alle Holzverbindungen ordnungsgemäß eingebaut, alle Bolzen stramm angezogen und alle Ankerbolzen einbetoniert wurden.
  • Die Länge der Nägel richtet sich nach der Statik. Um ein Herausschieben der Nägel durch Quellen und Schwinden des Holzes zu vermeiden, müssen die Nägel mindestens 2Vmal so lang sein wie die zu befestigenden Latten, ggf. auch Rispennägel.
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