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Gründung

Unter der Bodenplatte wird eine Ausgleichsschicht / Sauberkeitsschicht gemäß Erfordernis eingebracht. Die Fundamentplatte aus Stahlbeton in Betongüte C 25/30 wird als Flachgründung des Hauses gemäß der statischen Berechnung inkl. Bewehrung erstellt.

Die Streifenfundamente oder die Frostschürzen für die Außenwände werden in der statisch erforderlichen Breite bis zu einer Tiefe von ca. 80 cm in Erdschalung betoniert und frostfrei gegründet.

Laut Statik eventuell zusätzlich benötigte Streifenfundamente unterhalb der Bodenplatte werden in der statisch notwendigen Breite und Tiefe ausgeführt. Die Dämmung der Frostschürze erfolgt, wenn dies laut der EnEv- Berechnung erforderlich ist, in der in Ihrer individuellen Leistungszusammenstellung ausgewiesenen Dimension.

Wenn die Ausführung einer Dämmung unter der Hausbodenplatte in der EnEv-Berechnung festgelegt ist, so kommen hier entweder Styrodur oder gleichwertig in der Leistungszusammenstellung definierten Stärke und Wärmeleitgruppe oder eine Glasschaumschotterschüttung zur Ausführung. Die im Falle von Glasschaumschotter zusätzlich nötigen Arbeiten für die Erstellung eines sachgerechten Unterbaus sind in diesem Fall natürlich ebenfalls enthalten.

Die Planung und der Einbau einer Erdungsanlage, Ausführung in V4A Edelstahl, mit Anschlussfahne in der Regel im Technikraum, laut DIN 18014 und VDE-Vorschrift, inklusive vollständiger Dokumentation ist im Leistungsumfang enthalten.

Eventuelle, aufgrund von Auflagen durch Versorgungsunternehmen zusätzliche geforderte Abnahmen oder Messungen sind bauseits durch den Bauherrn zu erbringen.

Auf der Bodenplatte wird als zusätzlicher Schutz vollflächig eine Abdichtung mit einer Bitumen-Schweißbahn aufgebracht.

Sämtliche Abdichtungsmaßnahmen sind für den Lastfall Bodenfeuchte und nicht stauendes Sickerwasser ausgelegt.

Sonstiges

Für die bauseitigen Versorgungsanschlüsse werden 4 Leerrohre mit einer Länge von bis zu 1,5 m je Leerrohr und einem Durchmesser von ca. 100 mm unter der Bodenplatte vorgesehen.

Die termingerechte Bereitstellung der Hausanschlüsse für Strom, Wasser, Gas, Telefon und Kabelanschluss obliegt der Bauherrschaft. Die Information zu den Hausanschlüssen, inkl. benötigter Leistungen sowie deren Kosten, entnehmen Sie den Anschlussbedingungen des zuständigen, regionalen Versorgers (z. B. Abwasserzweckverband, Stadtwerke etc.). Die Bauherrschaft ist für den Anschluss Ihres Hauses an die Ver- und Entsorgungsnetze verantwortlich.

Frei stehende Stützen und Säulen mit Stützenfuß erhalten ein Einzelfundament.

Bodenplatten für Nebengebäude, z. B. für Garagen, sind ebenfalls im Leistungsumfang enthalten, sofern die Nebengebäude selbst Leistungsbestandteil und mit Bodenplatten geplant sind. Die exakte Beschreibung ist Bestandteil Ihrer individuellen Leistungszusammenstellung.

Neben dem Gebäude, nicht auf Decken stehende, im Leistungsumfang enthaltene Wände – z. B. von Garagen ohne Bodenplatte, erhalten eine den jeweiligen Anforderungen entsprechende Fundamentierung, welche in Ihrer individuellen Leistungszusammenstellung beschrieben ist.

Bodenplatten neben dem Haus und frei liegende Einzelfundamente werden an die Erdungsanlage angeschlossen.

Die Grundstücksvoraussetzungen – siehe Grundstück – müssen erfüllt sein. Sie stellen die Grundlage der folgend beschriebenen Leistungen dar.

Entwässerung

Das Ausheben der Rohrgräben bis ca. 0,5 m tief für die Grundleitungen der Hausentwässerung unter der Bodenplatte und das anschließende Einsanden der Grundleitungen ist Leistungsbestandteil.

Enthalten sind die Grundleitungen für Schmutzwasser unter der Hausbodenplatte inkl. aller notwendigen Formstücke für sämtliche laut Planung im Haus vorhandenen Wasseranschlüsse in PVC-KG Rohren mit einem Mindestdurchmesser von 100 mm.

Die Abflussleitungen für das Schmutzwasser werden mit dem erforderlichen Gefälle nach DIN auf kürzestem Weg bis max. 1,0 m außerhalb des Hauskörpers verlegt.

Der Anschluss der Schmutzwasserleitungen an die Kanalisation ist eine bauseitig durch den Bauherrn zu erbringende Leistung, ebenso eventuell erforderliche Kontrollschächte, Rückstausicherungen oder behördlich geforderte Druckprüfungen.

Die Dachentwässerung erfolgt über Fallrohre, die ca. 0,5 m über dem Gelände enden, sofern die Spenglerarbeiten als Leistungsbestandteil vereinbart sind – siehe Spenglerarbeiten.

Die Lieferung und Verlegung optionaler Regenwasserleitungen und deren Anschlüsse an den öffentlichen Kanal sind bauseitig durch den Bauherrn zu erbringende Leistungen, so dies gewünscht wird oder erforderlich ist.

Sollte eine Drainage erforderlich sein, so ist diese, wenn nicht in der individuellen Leistungszusammenstellung anders beschrieben, bauseits durch den Bauherrn an eine geeignete Vorflut anzuschließen.

Bodenplatte

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