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Woche 1 - 4

Wärme- und Schallschutz

  • Lassen Sie einen Blower-Door-Test durchführen.

Gebäudeaußenwände

  • Die Revisionsöffnungen von Rollladenkästen und der Auslass der Gurtbänder sollten gut abgedichtet sein.
  • Für Schalter und Steckdosen in Außenwänden müssen besondere Unterputzdosen montiert werden.
  • Stehende Hochlochziegel bei Fensterbrüstungen sollten vor Montage der Fensterbänke verputzt werden.

Dachausbau

  • Risse in Holzpfosten der Dachkonstruktion sind Luftöffnungen und sollten geschlossen werden.
  • Lassen Sie alle Wandflächen verputzen, auch die Giebel im Spitzboden. Lassen Sie alle Kamine verputzen, auch im Spitzboden.
  • Achten Sie auf eine sorgfältige Verklebung der Stöße der Dampfbremse sowie den Anschluss der Folie an Wandflächen.
  • Für eine luftdichte Verklebung von Rohrdurchführungen gibt es teilweise fertige Passstücke.

Fenster und Türen

  • Achten Sie auf sorgfältige Abklebung der Dachflächenfenster.
  • Die Haustüre muss in geschlossenem Zustand luftdicht sein.
  • Der Anschluss der Fensterrahmen an die Mauerwerkslaibung muss mit speziellen Profilen luftdicht hergestellt werden. Diese Arbeiten müssen beim Einbau der Fenster oder beim Verputzen der Wände durchgeführt werden.

 

  • Wenn bei beheizten Räumen im Keller die Dämmung nur unter dem Estrich liegt, sollte die erste Steinreihe der Zwischenwände einen besseren Dämmwert haben.
  • Wände und Decken zwischen beheizten und unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden (auch zwischen beheizten und unbeheizten Kellerräumen).
  • Kellertüren von beheizten Fluren in unbeheizte Räume müssen wärmegedämmt sein.
  • Kragplatten wie Balkone oder Eingangspodeste müssen vom Hauskörper thermisch getrennt werden. Dafür gibt es spezielle Tragelemente. Noch besser sind komplett vor- gestellte Elemente.
  • Giebelwände und Zwischenwände im Dachgeschoss müssen auf der Oberseite gedämmt werden.
  • Oberste Geschossdecken unter nicht ausgebauten Dachräumen müssen gedämmt werden. Die Dachluke in den unbeheizten Dachboden sollte ebenfalls gedämmt werden. Warmwasserleitungen und Heizleitungen müssen ausreichend gedämmt sein.
    Jede Leitung sollte für sich gedämmt werden.
  • Bei Reihenhäusern muss auf auf eine sorgfältige Ausführung der Trennfuge zwischen den Gebäuden geachtet werden. Sie sollte ca. 4 cm betragen.
  • Wenn für bestimmte Räume im Haus ein höherer Schallschutz vorgesehen werden soll, müssen angrenzende Wände und Türen darauf abgestimmt werden.
  • Achten Sie auf eine Schallentkoppelung der Treppenauflager von Wänden und Decken.
  • Klären Sie den erforderlichen Schallschutz der Dachkonstruktion im Hinblick auf Außen- lärm. Es kann sein, dass eine einfache Beplankung der Schrägen mit Gipskartonplatten nicht ausreicht.
  • Klären Sie, welcher Schallschutz für die Verglasung vorgeschrieben ist. Lassen Sie sich vom Handwerker das Prüfzeugnis aushändigen.
  • Lassen Sie Installationsschächte mit schalldämmendem Material füllen. Achten Sie auf schallgedämmte Rohraufhängungen.
    Prüfen Sie, ob der Heizkessel auf einer schallgedämmten Unterlage steht.
  • Bei schwimmendem Estrich muss ein umlaufender Randstreifen den Kontakt des Estrichs mit den Wänden verhindern. Dieser sollte erst nach Verlegen des Bodenbelages abgeschnitten werden.
  • Achten Sie bei Fliesenarbeiten darauf, dass der Übergang zwischen Bodenbelag und Wandfliesen dauerelastisch verfugt wird.
  • Klären Sie die Art des Bodenbelags im Hinblick auf Schalldämmung.
  • Klären Sie, ob die Badewanne und Duschtasse auf dem schwimmenden Estrich stehen soll oder mit geeigneten Schalldämmunterlagen auf der Rohdecke steht.
  • Auch Waschbecken und WCs müssen schallgedämmt montiert werden.
    Grenzen Bäder an Schlafräume, sollten geräuscharme Armaturen eingebaut werden. Bei größeren Leitungsquerschnitten sind die Fließgeräusche geringer.
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