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Sicherheit

Vertragserfüllungsbürgschaft

Wir gewähren den Bauherrn Sicherheit in Höhe von 5 % der Auftragssumme für die Dauer der Vertragsdurchführung bis zur Abnahme. Die Sicherheit wird in Form einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen Vertragserfüllungsbürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers erbracht.

Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung schützt Ihr Bauvorhaben während der Bauzeit gegen Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Wasser, Diebstahl und Vandalismus. Die Versicherung ist, wenn nicht anders vereinbart, bauseitig durch den Bauherrn abzuschließen.

Bauherrnhaftpflichtversichrung

Die Bauherrnhaftpflichtversicherung schützt Sie als Bauherrn vor Ansprüchen Dritter und ist, wenn nicht anders vereinbart, bauseitig durch den Bauherrn abzuschließen.

Feuerrohbauversicherung

Die Feuerrohbauversicherung kann gegebenenfalls über die folgende Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden. Die Versicherung ist, wenn nicht anders vereinbart, bauseitig durch den Bauherrn abzuschließen.

Bauhelfer-Unfallversicherung

Falls Sie Hilfe auf Ihrer Baustelle einplanen, dann sichern Sie diese in jedem Fall über eine Bauhelfer-Unfallversicherung ab. Die Versicherung ist, wenn nicht anders vereinbart, bauseitig durch den Bauherrn abzuschließen.

Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)

Als Bauherr ist es Ihre Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass die allgemeinen Arbeitsschutzgrundsätze auf Ihrer Baustelle eingehalten werden, eine Vorankündigung erstellt und an die zuständige Arbeitsschutzbehörde übermittelt und ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellt und ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ausgearbeitet werden.

Von externen Sicherheitskoordinatoren erhalten Bauherrn, Planende und Ausführende die richtige Beratung zur Umsetzung aller in der Baustellenverordnung geforderten Belange. Hierdurch nutzen Sie die langjährige Erfahrung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo), um Ihr Risiko zu minimieren, Störungen im Bauablauf, Unfälle,

Ausfallzeiten und damit Kosten zu verringern und die Qualität der Ausführung zu steigern. Diese bauseitige Leistung muss durch den Bauherrn veranlasst werden.

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