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Leistungspakete

Sollten Sie sich nicht für die Ausbaustufe „Schlüsselfertig“ entscheiden und die nicht enthaltenen Leistungen eigenverantwortlich ausführen wollen, liefern wir Ihnen gern passende, auf Ihre Hausplanung maßgeschneiderte, gütegeprüfte Ausbaumaterialpakete.

Den Leistungsumfang Ihrer Ausbaustufe können Sie mit Leistungspaketen, bei denen sowohl das Material als auch die Durchführung der Leistungen in unserer Hand liegen, punktgenau erweitern. Egal, ob Ausbauleistungen in einem Rohbaukeller oder die Haustechnikinstallation in Ihrem Ausbauhaus, es gibt eine Vielzahl an individuellen Möglichkeiten.

Eigenleistungspakete

Natürlich können Sie zusätzlich zur gewählten Ausbaustufe Eigenleistungen erbringen. Bedenken Sie hierbei bitte, dass für die meisten Arbeiten am Bau entsprechende Sachkenntnis erforderlich ist. Eigenleistungen lohnen sich dann, wenn Sie den Lohnanteil einsparen können und lediglich die Materialkosten tragen müssen.

Sollten Eigenleistungen durch Dritte (Freunde und Bekannte usw.) ausgeführt werden, sind diese bei der Berufsgenossenschaft anzumelden. Beachten Sie grundsätzlich, das haustechnische Installationen nur durch zugelassene Fachbetriebe ausgeführt werden und Ausführungsplanungen für Leistungen, die in Eigenleistung erbracht werden, nicht unser Leistungsbestandteil sind.

Ihre Eigenleistungen müssen den anerkannten Regeln der Technik und den relevanten DIN- und Herstellervorschriften entsprechen.

Ihre Eigenleistungen führen Sie innerhalb der laut Bauzeitenplan vorgesehenen Zeitfenster aus. Sollte es hierbei aufgrund von Verzögerungen zu Mehrkosten kommen, werden Ihnen diese gesondert in Rechnung gestellt. Die Bauzeit verlängert sich hierbei automatisch um die Zeit der Verzögerung und sich daraus ergebende zusätzliche Vergabeverzögerungen der Folgegewerke.

Wir übernehmen keine Bauleitung und keine Gewährleistung für Ihre Eigenleistungen. Aus Eigenleistungen entstandener Abfall und Bauschutt ist vom Bauherrn eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung zu entsorgen.

Diese Ausbaustufe beinhaltet bis auf die Außenanlagen und die Erdarbeiten, die Ausführung aller Gewerke durch uns. Beachten Sie bitte auch hier die grundsätzlich bauseitig zu erbringenden Leistungen.

Das Haus ist innen bis auf die Malerarbeiten und die Bodenbeläge – außer Fliesen – fertiggestellt. Beachten Sie bitte auch hier die grundsätzlich bauseitig zu erbringenden Leistungen.

Bauherrnleistungen

Um den reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten, sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Dies ist zum Beispiel bei Entscheidungen in der Bauausführung und bei der Materialauswahl der Fall. Nur so können wir sicherstellen, dass Ihr Haus in der vereinbarten Qualität und Bauzeit erstellt wird.

Darüber hinaus sind für die Ausführung Ihres Hauses einige kostenpflichtige Leistungen von Ihnen direkt zu übernehmen. Diese sind in den entsprechenden Bereichen der Baubeschreibung aufgeführt und beinhalten unter anderem grundsätzlich folgende Leistungen:

  • Das Baugrundgutachten ist Leistung des Bauherrn – siehe Planungsvoraussetzungen bei Architekten und Ingenieurleistungen – und muss vor Planungsbeginn zur Verfügung gestellt werden. Nur mit diesem kann eine detaillierte Planung und kalkulatorische Bewertung der Grundstückssituation vorgenommen werden.
  • Baugenehmigungsgebühren, die amtlichen Kosten für Vermessung und Katasterunterlagen, Notargebühren und Grunderwerbssteuer, Gutachterkosten (z. B. für Lärmschutz-/Brandschutzgutachten), Abnahmegebühren, Gebühren für Einmessungsbescheinigungen sowie bundeslandspezifisch erforderliche Prüfstatikerkosten und Kaminkehrergebühren sind im Vertragspreis nicht enthalten.
  • Die Installation von Gas, Wasser und Strom beginnt grundsätzlich ab Hausanschlussraum bzw. Messeinrichtung. Die Hausanschlüsse bis zu diesem Übergabepunkt sind bauseitig durch den Bauherrn zu erbringen – siehe Erdarbeiten und Bodenplatte/Keller
  • Herstellungskosten für die Hausanschlüsse, wie z. B. Wasser, Abwasser, Gas, Strom, Fernwärme, Kommunikation etc. einschließlich Setzen der entsprechenden Zähler, trägt der Bauherr.
  • Falls gewünscht, sind Messgeräte für Verbrauchsabrechnungen (Heizung, Warmwasser, etc.) ebenfalls eine Bauherrnleistung.
  • Bauherrnleistung sind ebenfalls alle weder in der Baubeschreibung noch in der Leistungszusammenstellung als enthalten beschriebenen Leistungen. Dies gilt auch für Leistungen, die aus technischen Gründen oder aufgrund von behördlichen Vorgaben erforderlich werden.
  • Antennen-/SAT-Anlagen werden, wenn gewünscht, bauseitig erstellt.
  • Die Feinreinigung des Hauses nach Abschluss der Bauleistungen ist Bauherrnleistung.

Die nicht zu unserem Leistungsumfang gehörenden Ausführungen, unabhängig davon, ob es sich um Eigenleistungen, grundsätzlich nicht enthaltene Ausführungen, bauseitige Leistungen oder in der Ausbaustufe nicht enthaltenen Leistungen handelt, sind nicht Vertragsbestandteil und deshalb durch den Bauherrn im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu vergeben oder auszuführen. Die nachstehende Beschreibung dieser Gewerke dient lediglich als Orientierung und beruht auf Annahmen. Die konkrete Ausführung ist durch den ausführenden Unternehmer anhand der Örtlichkeiten zu prüfen.

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