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Kellerinnenwände

Die Innenwände werden laut Kellerplanung als tragende bzw. nicht tragende Wände laut Statik ausgeführt. Die zur Ausführung kommenden Materialien entnehmen Sie der individuellen Leistungszusammenstellung.

Innenwände aus Beton sind schalungsglatt und werden mit sichtbarer Wandfuge ausgeführt. Die Verspachtelung erfolgt bauseits durch den Bauherrn.

Gemauerte Innenwände werden mit sichtbaren Fugen ausgeführt. Diese werden, falls nicht anders vereinbart, nicht verspachtelt oder verputzt.

Alle nötigen Aussparungen und Schlitze werden hergestellt und anschließend wieder fachgerecht geschlossen. Die Aussparungen für die laut Kellerplanung vorhandenen Innentüren inkl. etwaiger Überbauten sind enthalten.

Dämmung

Die Dämmung der Kelleraußenwände, ausgenommen Gebäudetrennwände, erfolgt nach den Erfordernissen der EnEv-Berechnung. In Ihrer individuellen Leistungszusammenstellung sind Stärke und Wärmeleitgruppe der Dämmung ausgewiesen.

Die Dämmung der Kellerwände wird im Wandbereich bis Oberkante Decke, im Bereich eines eventuell vorhandenen Kellerbodenplattenüberstands und an der Kellerbodenplattenstirnseite in Styrodur oder gleichwertig ausgeführt.

Wenn die Ausführung einer Dämmung unter der Kellerbodenplatte gemäß EnEv-Berechnung erforderlich wird, so kommt hier entweder Styrodur oder gleichwertig in der Leistungszusammenstellung definierten Stärke und Wärmeleitgruppe oder eine Glasschaumschotterschüttung zur Ausführung. Die im Falle von Glasschaumschotter zusätzlich nötigen Arbeiten für die Erstellung eines fachgerechten Unterbaus sind in diesem Fall natürlich ebenfalls enthalten.

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