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Bauvertrag

In einem Bauvertrag sind die rechtlichen Beziehungen zwischen einem Bauherrn bzw.Besteller als Auftraggeber (AG) und einem Bauunternehmen und Bauhandwerksbetrieb als Auftragnehmer (AN) für die Ausführung von Bauleistungen zu regeln. Dem Grunde nach ist ein solcher Bauvertrag ein Werkvertrag nach BGB. Nach § 631 Abs. 1 BGB wird der „Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet“.

Bauvertrag Musterbeispiel

zwischen

_____________________

nachfolgend Auftraggeber genannt

und

HeimWerte
Kantstraße 53
14612 Falkensee

eingetragen im Handelsregister

Vetragsgegenstand

Der Auftraggeber will ein Einfamilienhaus errichten und beauftragt hiermit den Auftragnehmer mit derschlüsselfertigen Errichtung dieses Einfamilienhauses und der Bauleistungen nach Maßgabe der in § 2genannten Vertragsgrundlagen.

Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer ein geeignetes Baugrundstück benennen.

Vertragsuntgerlagen

Die Ausführung der übertragenen Bauleistungen sowie die Rechte und Pflichten der Vertragsparteienbestimmen sich bei Widersprüchen im Zweifel nach folgender Reihenfolge:

diesem Vertrag,

der Bauleistungsbeschreibung vom juni 2021 dem Entwurf von Hausplänen

dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

(Anlage A), (Anlage B),

Der Auftraggeber führt die Leistungen der Außenanlagen, Malerarbeiten und Bodenbeläge inkl. Materialnach Abnahme der Leistungen des Auftragnehmers in Eigenleistung aus; diese sind nicht Gegenstand derLeistung des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber verpflichtet sich zusätzlich, vor Baubeginn die erforderliche Baufreiheit herzustellen, dasBaugrundstück in ausführungsbereitem Zustand zur Verfügung zu stellen sowie alle Voraussetzungen zu schaffen, um den für die Baumaßnahme üblichen Baufahrzeugen die sichere Zufahrt (einschließlich evtl.Befestigung) zum Baugrundstück zu ermöglichen.

Während der Ausführung erforderliche Entscheidungen hat der Auftraggeber binnen 7 Werktagen nachAufforderung durch den Auftragnehmer zu treffen.

Vergütung

Für die vereinbarten Leistungen wird ein Festpreis von ………………,….. EUR inkl. der gesetzlichenMehrwertsteuer (in Worten:     EURO) vereinbart.

Sofern die Ausführung zusätzlicher oder geänderter Leistungen vereinbart oder vom Auftraggeber vorBaubeginn gefordert wird, richtet sich die zusätzliche oder geänderte Vergütung nach dem BGB.

Allen Nettobeträgen wird die zum Rechnungszeitpunkt maßgebliche geseoliche Mehrwertsteuerhinzugerechnet. Bei Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer ändert sich der Preis entsprechend.

Gebühren für die Baugenehmigung, Kosten für ein etwaiger Bodengutachten und einen etwaigenBodenaustausch (mit Ausnahme der in der Bauleistungsbeschreibung aufgeschlüsselten Erdarbeiten), die Gebühren für den Prüfstatiker, die Gebühren für den Energieberater, die Gebühren für den amtlichenLageplan, die Kosten für die Einmessung und Vermessung des Gebäudes, die Hausanschlusskosten, Verbrauchskosten während der Bauphase, u.a. sind vom Auftraggeber zu entrichten und nicht Gegenstand der vom Auftragnehmer geschuldeten Leistung.

Sofern die Voraussetzungen für den Auftragnehmer für den Beginn seiner Bauleistungen aus Gründen, die nichtim Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen, insbesondere weil

z.B. die Baugenehmigung noch nicht vorliegt, nicht innerhalb von einem jahr seit Abschluss dieses Vertragesgegeben sind, vereinbaren die Parteien eine Erhöhung des Festpreises gemäß §3 (1) von 5 %.

Zahlung

Der Auftraggeber wird gemäß dem nachfolgend genannten Zahlungsplan die vereinbarten Abschlagszahlungenvornehmen. Hierfür stellt der Auftragnehmer jeweils eine Rechnung. Es wird bereits jetzt vereinbart, dass im Falle einer Finanzierung die finanzierende Bank direkt auf das Konto des Auftragnehmers überweist, sofern der Auftraggeber der finanzierenden Bank seine Zustimmung erteilt hat, dass diese Zahlungen auf das Konto desAuftragnehmers erfolgen.

 

Zahlungsplan (ohne Keller)  
Der Gesamtpreis wird wie folgt fällig:
  9’» des Festpreises
1) nach Architektengespräch 7 %
2) nach Bemusterungstermin 10 %
3) nach Fertigstellung der Bauantragsunterlagen 5%
4) nach Fertigstellung der Bodenplatte 10 °A
5) nach Erstellung des Rohbaus (ohne Dach) 15 %
6) nach Erstellung des Dachstuhls 10 %
7) nach Dacheindeckung Hauptdach 10 0/
8) nach Einbau Fenster 10 %
9) nach Rohinstallation von Elektro und Sanitär 10 %
10) nach Fertigstellung des Innenputzes 6 %
11) nach Fertigstellung des Estrich 6 %
12) vor Einzug und Abnahme ist die letzte Rate zu zahlen. 1 %

 

Die Zahlungen erfolgen durch den Auftraggeber nach Rechnungsstellung entsprechend dem aufgeführtemZahlungsplan und dem Baufortschritt. Die Rechnungen sind durch den Auftraggeber auf das vom Auftragnehmerausgewiesene Konto (innerhalb von 8 Tagen) zu begleichen.

Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang ist der Auftragnehmer berechtigt, die Bauarbeiten am Bauvorhabensofort einzustellen und erst wieder nach Zahlung der fälligen Rate aufzunehmen. Die Tage des verspätetenGeldeinganges verlängern die vereinbarte Bauzeit.

Ausführungsplanung

Der Auftragnehmer ist erst zur Ausführung der vereinbarten Leistungen verpflichtet, wenn ihm der Bauherr einenNachweis einer Finanzierungszusage oder eine Bonitätsbestätigung eines im Inland zugelassenenKreditinstituts vorlegt, nach der die finanziellen Mittel beim Auftraggeber vorhanden sind, um die hiervereinbarte Vergütung begleichen zu können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diesen Nachweis bis 14 Tage vor dem vereinbarten Baubeginn vorzulegen.

2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, 5 Wochen nach Zustellung der Baugenehmigung mit seinen Leistungen zu beginnen (vereinbarter Baubeginn).

Nach Abnahme der geschuldeten Leistung durch den Auftraggeber und Zahlung aller fälligen Raten erfolgt die Übergabe des Vertragsgegenstandes durch den Auftragnehmer.

Die Ausführungsfrist wird verlängert und die vereinbarten Termine verschieben sich entsprechend, soweit dieBehinderung verursacht ist:

durch einen Umstand aus dem Risikobereich des Auftraggebers, insbesondere den entsprechenden Zeitraum der Planung und/oder Ausführung von Änderungswünschen/Sonderwünschen, durch Temperaturen von unter + 5° C am Tag und in der Nacht zum Zeitpunkt der

planmäßigen Ausführung des Rohbaus, des PuDes oder der Erdarbeiten des Einfamilienhauses; die Behinderungendet, wenn absehbar ist, dass die Temperaturen für mindestens eine volle Woche + 5° C am Tag und in der Nachterreichen,

durch Streik oder eine von der Berufsvertretung der Arbeitgeber angeordnete Aussperrung im Betrieb des Auftragnehmers,

durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien) oder andere für den Auftragnehmerunabwendbare Umstände.

Abnahmereife Fertigstellung: 6 Monate und 3 Wochen nach Baubeginn, sofern die Baugenehmigungspätestens am 01.08. des jahres vorliegt; anderenfalls 8 Monate und 3 Wochen nach Baubeginn.

Geänderte oder zusätzliche Leistungen

Für geänderte oder zusätzliche Leistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB. Die Frist gemäß § 650b BGB vereinbaren die Parteien abweichend vom Gesetz mit 10 Werktagen.

Änderungen in der Bauausführung und —ausstattung können seitens des Auftragnehmers vorgenommenwerden, wenn dies durch etwaige behördliche Auflagen, technisch notwendige Änderungen,Sonderwünsche des Auftraggebers oder andere wesentliche Gründe erforderlich wird. Der Auftragnehmer darf anstelle der festgelegten Leistungen gleichwertige andere, insbesondere gleichwertigeandere Ausstattungsgegenstände verwenden, wenn es die Umstände erfordern oder dies baulicheVerbesserungen mit sich bringt und der Wert der Leistung nicht gemindert wird.

Kündigung und Rücktritt

Die Kündigungsrechte der Parteien richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB. Kündigt derAuftraggeber gemäß § 648 BGB, so wird vermutet, dass dem AuRragnehmer neben der Vergütung für seine ggfls. erbrachten Leistungen eine Vergütung für die nicht erbrachten Leistungen in Höhe von 15 % der vereinbarten Vergütungzusteht. Die Parteien sind berechtigt

nachzuweisen, dass der Anteil der Vergütung für die nicht erbrachten Leistungen höher oder niedriger ist alshier vermutet. Das gilt aber erst, wenn der Auftraggeber einen notariellen Kaufvertrag über dasBaugrundstück abgeschlossen hat und die Finanzierung gesichert ist.

  • Dem Auftraggeber wird ein kostenfreies Rücktrittsrecht für den Fall eingeräumt, dass er kein passendesGrundstück findet oder hierfür keine Finanzierung bekommt oder ihm die Finanzierung zu teuer

Abnahme

Die Bauleistung wird förmlich abgenommen, rechtliche Teilabnahmen sind ausgeschlossen. Im Übrigen gilt das BGB.

Mängelansprüche

Für Mängelansprüche gilt das BGB und eine Verjährungsfrist von 5 jahren ab Abnahme.

Für die Eigenleistungen des Auftraggebers schuldet der Auftragnehmer weder eine Beratung, Koordination noch Gewährleistung.

Sicherheitsleistungen

Der Auftragnehmer leistet bei der ersten Abschlagszahlung vorbehaltlich AbsaD (2) eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werks ohne wesentliche Mängel in Höhe von 3 Prozent der vereinbartenGesamtvergütung durch eine unbefristete Vertragserfüllungsbürgschaft gemäC § 650 m BGB einesKreditinstituts oder Kreditversicherers.

Sollte der Auftragnehmer keine Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß Absatz (1) geleistet haben, so ist der Auftraggeberberechtigt, 3 % einzubehalten.

  • Die Sicherheit ist an den Auftragnehmer zurückzugeben bzw. auszuzahlen, wenn der Auftraggeber keineAnsprüche wegen einer nicht rechDeitigen Herstellung des Werks ohne wesentliche Mängel geltendmachen kann oder er insoweit anderweitig gesichert

Sonstige Bestimmungen

Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen. jede Änderung des Vertrages bedarf der Textform, wobeiE-Mail reicht.

 

! ? Der Auftraggeber verpflichtet sich, eine für die Bausumme angemessene Auftraggeber /Bauwesenversicherung abzuschließen und dem Auftragnehmer 14 Tage vor Baubeginn vorzuweisen.

 

3 Sollten Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung gilt, was demWillen der Vertragsparteien unter Berücksichtigung des gewollten Zwecks und der gesetzlichen Vorschriftenam nächsten kommt.

 

J Handelt es sich bei dem Auftraggeber um mehrere Personen (z.B. Eheleute), so sind diesegesamtschuldnerische Vertragsparteien. Diese Personen bevollmächtigen sich gegenseitig unter Verzichtauf die Beschränkungen des § 181 BGB unter Verzicht des Widerrufes bis zur endgültigen Abwicklung desVertrages zur Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen im Zusammenhang mit der Abwicklung desVertrages.

 

!     Der vorliegende Vertrag liegt in zweifacher Ausfertigung vor. Jede Vertragspartei erhält eine Vertragsausfertigung.

 

Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, Grundstücks- und Objektdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben und an Behördenund Banken weitergegeben (Art. 6 Abs. 1 lit.b DSGVO).

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