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Erdarbeiten

Die Grundstücksvoraussetzungen – siehe Grundstück – müssen erfüllt sein. Sie stellen die Grundlage der folgend beschriebenen Leistungen dar.

Vorhandener Mutterboden wird 1 m um das Gebäude bzw. um die Baugrube bis zu 30 cm tief abgetragen und seitlich direkt neben dem Baufeld, getrennt vom restlichen Aushub, auf dem Grundstück gelagert. Die Baugrube wird mit einem Böschungswinkel von 60° oder mehr ausgehoben, der Aushub der Fundamentgräben erfolgt in der Regel mit einem Minibagger, der Aushub wird direkt neben dem Baufeld auf dem Grundstück gelagert.

Ist die Lagerung des Aushubs aufgrund der Grundstückssituation nicht möglich, trägt der Bauherr die Kosten der Zwischenlagerung bzw. der Abfuhr. Zusätzliche Filter- und/oder Frostschutzschichten werden nur dann ausgeführt, wenn diese explizit in der Leistungszusammenstellung beschrieben sind. Notwendige Wasserhaltungsmaßnahmen sind bauseitige

Leistungen und nur dann Bestandteil, wenn diese explizit in der Leistungszusammenstellung beschrieben sind.

Das lagenweise Verfüllen und Verdichten bis auf das ehemals vorhandene Terrain erfolgt mit dem vorhandenen Aushub. Dafür muss dieser weitgehend steinfrei, wasserdurchlässig und verdichtungsfähig sein. Eventueller Bodenaustausch oder die Anfuhr anderweitiger Füllböden ist nur dann Angebotsbestandteil, wenn diese explizit in der Leistungszusammenstellung beschrieben sind.

Eine Verteilung des Restaushubs ist ebenso wie die Modellierung des Geländes bauseitig zu erbringen. Sind laut Planung Belichtungsgräben enthalten, so werden diese abgeböscht inkl. Kiespackung ausgeführt.

Im Abstand von 5 m um den Hauskörper (im Erdgeschoss) erfolgt eine Grobplanie der Baugrubenfläche, inklusive Nachverdichtung des Bodens.

Sind Garagen im Angebotsumfang enthalten – ACHTUNG, nicht bei bauseitigen Garagen – werden die hierfür nötigen Erdarbeiten innerhalb des Leistungsumfangs der Erdarbeiten ausgeführt.

Bei Garagen mit Abstand zum Haus ist das notwendige Leerrohr inkl. der Erdarbeiten bauseitig zu erbringen. Es ist nur dann Angebotsbestandteil, wenn dies explizit in der Leistungszusammenstellung beschrieben ist.

Sind laut Angebotsplan freistehende Wände, Stützen oder Säulen inkl. Fundamentierung enthalten, werden die hierfür nötigten Erdarbeiten innerhalb des Leistungsumfangs der Erdarbeiten ausgeführt.

Wenn Sie sich für die Ausführung einer Regenwasserzisterne entscheiden, sind die dafür nötigen Erdarbeiten innerhalb des Leistungsumfangs der Erdarbeiten enthalten.

Die notwendigen Erdarbeiten für die bauseitig zu erstellenden Hausanschlüssen sind bauseitig zu erbringen.

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