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Baustelleneinrichtung

Die Grundstücksvoraussetzungen – siehe Grundstück – müssen erfüllt sein. Sie stellen die Grundlage der folgend beschriebenen Leistungen dar.

Für schnee- und eisfreie Zufahrten bis zum Gebäude sowie für das Beräumen der Kellerdecke oder Bodenplatte zur Durchführung der Baumaßnahme ist der Bauherr verantwortlich.

Die Transport-, Übernachtungs- und Montagekosten sind ebenso wie der benötigte Kran – bis 35 t Hublast – im Leistungsumfang enthalten.

Die Mehrkosten für die Lieferungen und Montage ins Ausland und auf Inseln bieten wir Ihnen gern individuell an.

Wir benötigen für unsere Arbeiten einen ausreichend tragfähigen Kranstellplatz (35 t Hublast) inkl. eines freien Schwenkbereichs für den Kran. Diese Voraussetzungen sind bauseits zu erbringen.

Sollte aufgrund örtlicher Gegebenheiten (keine Zufahrt, zu großer Abstand des Kranstellplatzes zum Haus oder ähnliches) ein größerer Kran erforderlich sein, sind die Mehrkosten vom Bauherrn zu tragen.

Sollten Baustellensicherungsmaßnahmen, wie eine Einzäunung der Baustelle oder eine gesonderte Absicherung der Baugrube notwendig sein, wird der Bauherr diese in Abstimmung mit uns veranlassen. Die entstehenden Kosten werden durch den Bauherrn getragen.

Eventuell notwendige Straßensperrungen sind, wenn nicht in der Leistungszusammenstellung explizit beschrieben, bauseitige Leistungen.

Die Erstellung der Baustelleneinrichtung inkl. sämtlicher für unsere Leistungen notwendigen Gerüste ist in unserem Leistungsumfang enthalten. Es wird vorausgesetzt, dass auf dem Grundstück ausreichend Lagerplatz zur Verfügung steht oder hilfsweise die Nachbargrundstücke kostenneutral genutzt werden können.

Das Baustellen-WC ist für den Zeitraum unsere Leistungen ebenfalls Leistungsbestandteil.

 

Für Baustrom inkl. Baustromkasten sowie für Bauwasser inkl. Standrohr ist der Bauherr verantwortlich.

 

Der Baustromkasten muss mit einem Fehlerstromschutzschalter, 63 Ampère-Absicherung, CEE Stecker 32A, 1 x Steckdose 400 V, min. 3 x Steckdosen 240 V ausgestattet sein und nicht weiter als 15 m vom Gebäude entfernt aufgestellt werden.

TIPP: Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem örtlichen Elektriker über die Beantragung und die Aufstellung des Baustromkastens. Die Beantragung kann einige Wochen dauern. Das Standrohr bekommen Sie üblicherweise von Ihrem örtlichen Wasserversorgungsunternehmen.

Sollten die Kosten für Baustrom, Bauwasser, Sicherungsmaßnahmen oder erforderliche Absperrungen während der Bauzeit an uns verrechnet werden, so werden wir ihnen diese ohne Aufschlag weiterberechnen.

Die Stoßlüftung und Trocknung, inkl. Entleeren der Bautrockner führt der Bauherr nach Vorgaben und in Abstimmung mit der Bauleitung auf seine Kosten durch, um Schäden durch zu hohe Feuchtigkeit zu vermeiden.

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