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Vorentwurf

Die Schaffung der Planungsvoraussetzungen obliegt ausschließlich und vollumfänglich dem Bauherrn.

Dies bedeutet insbesondere die Beschaffung der katasteramtliche Pläne (Flurkarte), des amtlichen Lageplanes, des Bebauungsplanes und der lokalen Bauvorschriften (Ortsgestaltungssatzung) inkl. der Nachbarunterschriften sowie Informationen zu Lage und Tiefe der öffentlicher Ver- und Entsorgungsleitungen (Spartenpläne).

Wir gehen davon aus, dass Ihr Grundstück vermessen ist, alle Grenzsteine gut sichtbar sind bzw. von Ihnen freigelegt und zugänglich gemacht werden.

Das Baugrundgutachten ist Leistung des Bauherrn und muss vor Planungsbeginn zur Verfügung gestellt werden.

Die Einmessung der Gebäudehauptachsen obliegt einem von Ihnen beauftragten Vermessungsingenieur, den wir Ihnen gerne vermitteln. Die Einmessbescheinigung ist vor Baubeginn vorzuweisen. Die spätere katasteramtliche Gebäudeeinmessung liegt ebenso in Ihrem Verantwortungsbereich und stellt eine bauseitige Leistung durch den Bauherrn dar.

Spezielle grundstücks- und länderspezifische Nachweise sowie Planungen auf Anordnung behördlicher Stellen, Waldumwandlungsanträge, Schallschutznachweise, Brandschutzberechnungen/-konzepte, Abrissanträge, Bestandszeichnungen, Baumfällgenehmigungen, Verschattungssimulation, Regenwasserversickerungsgutachten und Versickerungsnachweise, Außenanlagenplanung, Grünplanung und weitere nicht aufgeführte Planungsleistungen sind, wenn benötigt, bauseitige durch den Bauherrn zu erbringende Leistungen.

Und das sind die nächsten Schritte:

Bauantrag

Wir erstellen alle für Ihren Bauantrag und für die eventuelle Beantragung öffentlicher Mittel erforderlichen Bauzeichnungen und Berechnungen. Diese Unterlagen werden Ihnen nach Fertigstellung zur Übergabe an die zuständige Baubehörde ausgehändigt. Die Übergabe erfolgt bauseits durch den Bauherrn.

Die Bauantragsunterlagen bestehen aus:

  • Der Gebäudeplanung auf dem Grundstück, der Abstandsflächen und Zuwegung, etwaiger bauseitiger Terrassen, PKW-Stellplätze und Fertiggaragen sowie der Grundleitungen für Schmutz- und Regenwasser im Lageplan, Maßstab: mind. 1:500
  • Alle notwendigen statischen Berechnungen
  • Energienachweise auf der Grundlage der EnEV und des EEWärmeG
  • Zeichnerische Darstellung der Entwässerungsanlage im Schnitt und in der Grundrisszeichnung
  • Wenn von der Genehmigungsbehörde gefordert, der Berechnung der Querschnitte der Grundleitungen für Schmutz- und Regenwasser.
  • Im Leistungsumfang sind bis zu 3 Vorabzüge enthalten

Behördliche Abstimmungen im Rahmen der Bauantragsstellung sind im Preis enthalten. Hierfür erteilen Sie uns mit dem Bauvertrag die notwendige Architektenvollmacht.

Kosten und Gebühren von öffentlichen Ämtern und Medienträgern wie z. B. Baugenehmigungsgebühren, eventuelle länderspezifische Prüfstatik, Kosten für Katasterunterlagen, amtliche Vermessungen und die Ermittlung des  Bemessungswasserstandes sowie eventuelle weitere Kosten, die durch Auflagen von Behörden, Gutachtern, Fachingenieuren und dem Schornsteinfeger entstehen, werden bauseits durch den Bauherrn übernommen.

Bei der bauseitigen Beantragung der Hausanschlüsse bei den zuständigen Versorgungsbetrieben unterstützen wir Sie, sofern die Haustechnik Bestandteil unseres Leistungsumfangs ist.

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