Entwässerung
Das Ausheben der Rohrgräben für die Grundleitungen unter der Bodenplatte bis zu einer Tiefe von ca. 0,5 m ist im Leistungsumfang enthalten, ebenso das Einsanden der Grundleitungen nach der Verlegung.
Die Grundleitungen für das Schmutzwasser unter der Hausbodenplatte inkl. aller notwendigen Formstücke sind für sämtliche laut Planung im Haus vorhandenen Wasseranschlüsse im Leistungsumfang enthalten. Die Ausführung erfolgt in PVC-KG Rohren mit einem Mindestdurchmesser von 100 mm.
Die Abflussleitungen für das Schmutzwasser unter der Bodenplatte werden mit dem nach DIN erforderlichen Gefälle auf kürzestem Weg bis max. 1,0 m außerhalb des Hauskörpers verlegt. Muss die Abflussleitung durch die Kelleraußenwand geführt werden, endet diese an der Außenkante der Kellerwand.
Für Sanitärobjekte, Waschmaschinenanschlüsse und andere zu entwässernde Objekte könnte, je nach individueller Grundstückssituation, die Ausführung einer Hebeanlage notwendig werden. Die vereinbarten Ausführungen sind in Ihrer individuellen Leistungszusammenstellung beschrieben und nur diese sind Vertragsbestandteil.
Der Anschluss der Schmutzwasserleitungen an die Kanalisation ist eine bauseitig durch den Bauherrn zu erbringende Leistung. Ebenso eventuelle Rückstausicherungen oder behördlich geforderte Druckprüfungen.
Die Dachentwässerung erfolgt über Fallrohre, die ca. 0,5 m über dem Gelände enden, wenn die Spenglerarbeiten als Leistungsbestandteil vereinbart sind – siehe Spenglerarbeiten.
Die Lieferung und Verlegung von Regenrohrleitungen und deren Anschlüsse an den öffentlichen Kanal sind bauseitig durch den Bauherrn zu erbringende Leistungen, so dies gewünscht wird.
Sollte eine Drainage erforderlich sein, so ist diese, wenn nicht in der individuellen Leistungszusammenstellung anders beschrieben, bauseits durch den Bauherrn an eine geeignete Vorflut anzuschließen.
Versorgungsleitungen
Für die bauseitigen Versorgungsanschlüsse werden unter der Bodenplatte 4 Leerrohre mit einem Durchmesser von ca. 100 mm und einer Länge von bis zu 1,5 m je Leerrohr eingebaut. Müssen die Durchführungen durch die Kelleraußenwand geführt werden, enden diese an der Außenkante der Kellerwand.
Die termingerechte Bereitstellung der Hausanschlüsse für Strom, Wasser, Gas, Telefon und Kabelanschluss obliegt der Bauherrschaft. Die Information zu den Hausanschlüssen, inkl. benötigter Leistungen sowie deren Kosten, entnehmen Sie den Anschlussbedingungen des zuständigen, regionalen Versorgers (z. B. Abwasserzweckverband, Stadtwerke etc.). Die Bauherrschaft ist für den Anschluss Ihres Hauses an die Ver- und Entsorgungsnetze persönlich verantwortlich.
Freistehende Stützen und Säulen mit Stützenfuß innerhalb des Bereiches der Baugrube – Abstand zum Haus bis zu 2m – erhalten ein Einzelfundament mit frostfreier Gründung, alle anderen ein normal gegründetes Einzelfundament.
Nebengebäude wie z.B. Garagen, die im Leistungsumfang enthalten sind, erhalten eine Bodenplatte, sofern dies geplant ist. Die exakte Beschreibung der Ausführung ist Bestandteil Ihrer individuellen Leistungszusammenstellung.
Neben dem Gebäude, nicht auf Decken stehende, im Leistungsumfang enthaltene Wände – z.B. von Garagen ohne Bodenplatte – erhalten eine den jeweiligen Anforderungen entsprechende Fundamentierung, welche in Ihrer individuellen Leistungszusammenstellung beschrieben ist.
Bodenplatten neben dem Haus und frei liegende Einzelfundamente werden an die Erdungsanlage angeschlossen.
Folgende Ausführung ist für Ihrer Kellerbodenplatte vorgesehen:
- Bodenplatte bewehrt unter dem Keller bis ca. 20 cm
- Einzelfundamente frostfrei gegründet für Stützen im Arbeitsraum (Abstand vom Haus bis 2m)
Die Kelleraußenwände erhalten keine zusätzliche Abdichtung.