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Kellerfenster

Fenster und Lichtschächte

Die laut Planung vorhandenen Kellerfenster werden mit Isolierverglasung und gedämmter Zarge ohne Fensterbänke ausgeführt und sind in der individuellen Leistungszusammenstellung des Kellers im Detail beschrieben.

Sollten Sie sich für Wohnraumfenster oder Terrassentüren entschieden haben, sind diese nicht Bestandteil des Kellers, sondern im Bereich der Fenster kalkuliert und in diesem Bereich Ihrer Leistungszusammenstellung enthalten.

Die Fenster- und Terrassentüren, bei denen laut Planung Lichtschächte vorgesehen sind, erhalten Standard Kunststoff-Lichtschächte mit verzinktem Gitterrost, Rostsicherung und Sicherung gegen das Abheben (Diebstahlsicherung), ohne Anschluss an die Entwässerung.

Die Lichtschächte müssen bauseits durch den Bauherrn an die Entwässerung angebunden werden – Drainage, Kiesbett, Schacht oder Kanal.

Beachten Sie, dass Wohnraumfenster oder Terrassentüren im Standard keine Lichtschächte erhalten und diese nur dann Bestandteil sind, wenn diese in der individuellen Leistungszusammenstellung explizit aufgeführt sind.

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