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Leistungsumfang

Grundlage für die Preisbildung sind die Baubeschreibung, Ihre individuelle Hausplanung und die Leistungszusammenstellung. In dieser werden Detaillierungen und Abweichungen von der Baubeschreibung im Einzelnen festgelegt.

Die Bebilderung der Baubeschreibung beinhaltet ausschließlich beispielhafte Darstellungen und bildet in keinem Fall den vereinbarten Leistungsumfang ab.

Die Baubeschreibung und die Leistungszusammenstellung sind den Planzeichnungen grundsätzlich vorrangig, es sei denn, dass in der Baubeschreibung oder der Leistungszusammenstellung ausdrücklich auf die Planzeichnung verwiesen wird. Alle in den Bauzeichnungen und in der Baubeschreibung enthaltenen Größen und Rohbaumaße sind grundsätzlich ca.-Werte. Sie können erst nach der Detailbemusterung und der Statik im Rahmen der Werkplanung spezifiziert werden.

Beachten Sie bitte, dass die in Plänen dargestellten Einrichtungsgegenstände, Küchen- und Badeinrichtungen,

Außenanlagen sowie Gebäude und Bauwerke außerhalb des Hauses einschließlich Fertiggaragen lediglich der beispielhaften Darstellung der Nutzungsmöglichkeiten dienen und nicht Bestandteil der vereinbarten

Leistung sind, es sei denn, diese Leistungen sind explizit in der Leistungszusammenstellung ausgewiesen.

Nach Fertigstellung des Bauantrags wird, basierend auf der Baubeschreibung und der Leistungszusammenstellung, die individuelle Ausstattung für Ihr persönliches Traumhaus festgelegt. Diese Bemusterung findet sowohl an unserem Unternehmenssitz als auch in den jeweiligen Fachausstellungen statt.

Um alle Details aller Ausbauleistungen mit Ihnen in der notwendigen Ruhe und Sorgfalt erörtern und festlegen zu können, nehmen wir uns Zeit für Sie und teilen die Bemusterung in übersichtliche Teilbereiche ein.

Nach Abschluss aller unserer vertraglich vereinbarten Leistungen übergeben wird Ihnen Ihr zukünftiges Heim besenrein und entsorgen durch uns verursachten Bauschutt fachgerecht und führen die Verpackungsreste dem Recyclingprozess zu.

Beim Bau eines Hauses eröffnen sich eine Vielzahl unterschiedlicher Gestaltungsmöglichkeiten. Von Beginn an unterstützen Sie unsere Architekten und Fachplanern dabei, Ihre Wünsche und Vorstellungen in einem preislich optimalen Rahmen zu verwirklichen. Das Ergebnis dieses gemeinsamen Wegs spiegelt sich schlussendlich in Ihrer individuellen Leistungszusammenstellung wieder.

Auch während der Planung und Ausführung Ihres Bauvorhabens können Ihre individuellen Wünsche berücksichtigt werden, wenn Sie uns diese innerhalb der durch den Bauzeitenplan verbindlich festgelegten Termine schriftlich bestätigen. Da spätere Änderungen nur mit erhöhtem, durch Sie zu tragenden Kostenaufwand möglich sind, teilen wir Iihnen die relevanten Termine grundsätzlich schriftlich mit.

Als Bauherrnleistung, bauseitig oder bauseits wird eine Leistung bezeichnet, die nicht in unserem Leistungsumfang enthalten ist und vom Bauherrn selbst ausgeführt oder vom Bauherrn anderweitig vergeben wird – siehe Bauherrnleistung. Beachten Sie, dass dies somit zwangsläufig mit finanziellen oder zeitlichen Aufwendungen für Sie verbunden ist.

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