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Woche 1 - 4

Grundstücksvorbereitung

  • Vor Beginn von Abbrucharbeiten muss die Genehmigung der zuständigen Behörde vorliegen.
  • Vor Beginn von Baumfällarbeiten muss die Genehmigung der zuständigen Behörde vorliegen.
  • Werden Bäume gefällt, lassen Sie diese mit Wurzel entsorgen.
  • Klären Sie beim Bauaufsichtsamt, ob das Grundstück durch Kampfmittel belastet sein könnte.
  • Je nach vorheriger Nutzung sollte eine Baugrunduntersuchung auf Altlasten durchgeführt werden.
  • Besprechen Sie mit Ihrem Bauleiter, ob Nachbargebäude geschützt werden müssen und ob eine Beweissicherung schon bestehender Schäden sinnvoll ist.
  • Bei Arbeiten im Grundwasser muss eine Grundwasserabsenkung bei der Baubehörde
  • beantragt werden. Die Genehmigung muss vor Beginn der Arbeiten vorliegen.
  • Lassen Sie eine Baugrunduntersuchung durchführen, um die geeignete Absenkungsmaßnahme zu finden.
  • Lassen Sie Wasserproben auf Schadstoffe untersuchen.
  • Prüfen Sie, ob Behinderungen im Bauablauf durch die Wasserleitungen für die Wasserabführung entstehen.
  • Klären Sie, welche kostenfreien Möglichkeiten es gibt, um das abgepumpte Wasser abzuleiten (zum Beispiel in einen nahe gelegenen Bach).
  • Beim Vergleich von Angeboten ist darauf zu achten, ob die Stromkosten im Angebotspreis enthalten sind oder von Ihnen zusätzlich getragen werden müssen.
  • Besprechen Sie, welche Sicherheitsmaßnahmen beim Ausfall der Pumpen getroffen werden, um Schäden am Baukörper durch Aufschwimmen zu vermeiden.
  • Klären Sie, ob ein Beweissicherungsverfahren notwendig ist.
  • Spätestens eine Woche vor Baubeginn muss die Baubeginnanzeige eingereicht und ein Bauleiter bestimmt werden.
  • Auflagen der Baugenehmigung müssen berücksichtigt werden und in die weiterführende Planung einfließen.
  • Ein Bauzaun muss die Baustelle gegen das Eindringen sichern. Verbotsschilder „Unbefugtes Betreten der Baustelle verboten“ sollten überall gut sichtbar angebracht sein.
  • Es muss geklärt werden, ob der Rohbauunternehmer oder Sie selbst für Strom und Wasser auf der Baustelle sorgen. Je weiter die nächstgelegenen Anschlussmöglichkeiten entfernt sind, desto umfangreicher und schwieriger wird es. Es ist einfacher, diese Leistung dem Unternehmer zu überlassen.
  • Vor Beginn des Aushubs muss sichergestellt sein, dass keine Versorgungsleitungen auf dem Grundstück liegen, die bei den Erdarbeiten beschädigt werden können (Anfrage bei den Versorgungsunternehmen).
  • Wenn geschützte Bäume gefällt werden sollen, muss dies vorher bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
  • Baumbestand, der erhalten werden soll, muss ausreichend geschützt werden.
  • Müssen während der Bauzeit öffentliche Verkehrsflächen in Anspruch genommen werden, ist eine vorherige Zustimmung der Behörde notwendig
  • Klären Sie, ob auf öffentlichen Verkehrsflächen Absperrungen vorgenommen werden müssen.
  • Gerade bei kleinen Grundstücken ist es wichtig, mit Architekt und Bauunternehmer
  • die Baustelleneinrichtung zu besprechen (Kranstandort, Platz für Lagerflächen, Zwischenlagerung von Mutterboden und Aushub usw.).
  • Die Bautoilette sollte so stehen, dass die Nachbarn nicht belästigt werden und dass sie für die Reinigungsfirma gut erreichbar ist. Der Service-Lkw hat nur eine begrenzte Schlauchlänge zur Verfügung.
  • Stellen Sie sich den Nachbarn vor. Benennen Sie Ihren künftigen Nachbarn einen Ansprech- partner, an den sie sich bei Schwierigkeiten wenden können. Ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn kann Ihnen viel Geld und Ärger sparen und schafft Vertrauen für die Zukunft.
  • Wenn bestehende Gebäude an die Baugrube angrenzen, ist zu kontrollieren, ob diese unterfangen werden müssen. Liegen deren Fundamente höher als die Baugrubensohle, kann es sonst zu Setzungsschäden kommen.
  • Das Vermessungsbüro muss beauftragt werden, die Lage des Gebäudes auf dem Grund- stück mit Pflöcken abzustecken (Grobabsteckung).Klären Sie, wo auf dem Grundstück der Humusboden zur späteren Wiederverwendung gelagert werden kann. Ist auf dem eigenen Grundstück kein Platz, können Sie auch die Nachbarn fragen.
  • Wenn der Bodenaushub später für die Verfüllung der Arbeitsräume genutzt werden kann, müssen ausreichende Mengen auf dem Grundstück zwischengelagert werden.
  • Der Böschungswinkel der Baugrube darf nicht zu steil sein und muss den vorhandenen Bodenverhältnissen angepasst sein (Abrutschgefahr).
  • Die Böschung sollte mit einer Folie vor Aufweichen durch Regenfälle geschützt werden.
  • Das Vermessungsbüro muss beauftragt werden, nach der Fertigstellungsanzeige des Aushubunternehmers die Höhe der Baugrubensohle zu kontrollieren.

Vorbereitungen

  • Lassen Sie sich vor Beginn der Arbeiten vom Unternehmer schriftlich bestätigen, dass keine Bedenken gegen die Art der Ausführung bestehen und die Leistungen der Vorunter- nehmer, soweit sie die Rohbauarbeiten betreffen, ordnungsgemäß ausgeführt wurden.
  • Vor Arbeitsbeginn muss der ausführenden Firma der aktuelle Planstand vorliegen.
  • Lassen Sie vom Vermessungsbüro das vom Unternehmer erstellte Schnurgerüst einmessen.
  • Die Tragfähigkeit der Baugrubensohle muss vom Auftragnehmer auf Übereinstimmung mit den angesetzten Werten des Statikers kontrolliert werden
  • Wird das Gebäude ohne Keller errichtet, ist auf frosttiefe Gründung der Fundamente zu achten.
  • Bei hohem Grundwasserstand, geringer Wasserdurchlässigkeit des Bodens oder Hanglage mit dem Architekten oder Bauleiter besprechen, welche zusätzlichen Wasserableitungs- bzw. Dichtungsmaßnahmen notwendig sind.
  • Ist der Einbau von Fugendichtungsbändern bei einem im Grundwasser stehenden Keller notwendig, muss der Unternehmer das Prüfzeugnis vorlegen. Auf jeden Fall die Ausfüh- rung kontrollieren und vom Fachmann abnehmen lassen.
  • Werden die Grund- und Versorgungsleitungen bereits vor den Fundamenten verlegt, unbedingt vor dem Betonieren vom Architekten/Bauleiter oder Tiefbauamt abnehmen lassen.
  • Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt anbauen (Garage, Wintergarten), kann es wirt- schaftlicher sein, schon jetzt die Fundamente mit anzulegen.

Grund- und Versorgungsleitungen

  • Sollen Grund- oder Versorgungsleitungen durch Fundamente oder Bodenplatte geführt werden, ist vor dem Betonieren zu prüfen, ob alle dafür notwendigen Aussparungen in die Schalung eingelegt sind. Auch die Höhenlage der Aussparungen prüfen.
  • Prüfen Sie den Durchmesser der Grundleitungen und klären Sie, ob alle Leitungen im Gefälle (mindestens 2 %) liegen.
  • Richtungsänderungen in Grundleitungen dürfen nur durch Bogenstücke erfolgen. Abzweige in Grundleitungen dürfen maximal im 45°-Winkel erfolgen. Doppelabzweige in Grundleitungen sind nicht zulässig.
  • Steinzeugrohre unter Kellerfußböden mit mindestens 15 cm Erdüberdeckung verlegen. Bei möglicher Belastung der Rohre Grauguss oder Stahl verwenden.
  • Verfüllung von Rohrgräben nur mit Sand oder Kies.

Fundamente und Bewehrung

  • Lassen Sie die Fundamente vor dem Betonieren vom Architekten, Bauleiter oder Statiker abnehmen (Breite, Tiefe, Lage, Bewehrung) und ein Protokoll anfertigen.
  • Prüfen Sie, ob kapillarbrechende Schicht und PE-Folie ordnungsgemäß eingebracht wurden.
  • Um die Bewehrung der Bodenplatte besser legen zu können, empfiehlt sich das Einbrin- gen einer Sauberkeitsschicht (ca. 5 cm Magerbeton). Besprechen Sie diesen Punkt mit Ihrem Architekten/Bauleiter oder Statiker. Prüfen Sie, ob die Sohle um dieses Maß tiefer gelegt wurde.

Fundamenteund Bewehrung

  • Kontrollieren Sie vor dem Betonieren, ob ein Fundamenterder eingelegt wurde. Die Anschlussfahne ist im Hausanschlussraum vorzusehen. Der Fundamenterder wird mit metallenen Brauchwasserleitungen, metallenen Abwasserleitungen, der zentralen Hei- zungsanlage, Gasinstallation, Antennenanlage, Fernmeldeanlage und, wenn vorhanden, der Blitzschutzanlage verbunden.
  • Ist eine Plattengründung vorgesehen, sollte die Bewehrung vom Statiker kontrolliert werden. Der Überstand der Platte über Außenkante Mauerwerk beträgt ca. 20 cm
  • Die Qualität des gelieferten Betons wird auf dem Lieferschein vermerkt. Lassen Sie sich vom Bauleiter eine Kopie dieser Lieferscheine geben. Besprechen Sie mit Ihrem Bauleiter, ob zur Ermittlung der Betongüte Probewürfel angefertigt werden müssen.
  • Achten Sie auf ausreichende Verdichtung des Betons. Bei starker Sonneneinstrahlung muss die Oberfläche regelmäßig genässt werden, um Risse zu vermeiden.

Nach Fertigstellung

  • Nach Fertigstellung der Fundamente prüfen, ob die Oberkante des Fundaments in der richtigen Höhe liegt. An mehreren Stellen prüfen.
  • Kontrollieren Sie die Höhe der Oberkante Bodenplatte auf Übereinstimmung mit der Werkplanung. Stimmt die Plattendicke?
  • Achten Sie darauf, dass kein Abfall herumliegt und der Unternehmer seinen Bauschutt regelmäßig beseitigt.
  • Lassen Sie sich vor Beginn der Arbeiten vom Unternehmenr schriftlich bestätigen, dass keine Bedenken gegen die Art der Ausführung bestehen und die Leistungen der Vorunter- nehmer, soweit sie die Drainagearbeiten betreffen, ordnungsgemäß ausgeführt wurden.
  • Vor Arbeitsbeginn muss der ausführenden Firma der aktuelle Planstand vorliegen. Kontrollieren Sie regelmäßig, ob die Handwerker vor Ort aktuelle Planunterlagen bei sich haben.
  • Besprechen Sie die Ausführung mit Ihrem Bauleiter und lassen Sie Detailpläne anfertigen, nach denen der Unternehmer arbeiten muss.
  • Drainageleitungen müssen ins Gefälle gelegt werden, mindestens 1,5 %.
  • Die Leitungen dürfen nicht unter der Unterkante Fundament liegen.
  • An den Gebäudeecken sind Reinigungsöffnungen vorzusehen.
  • Vor der Verfüllung des Arbeitsraums die Ausführung vom Bauleiter abnehmen lassen.
  • Zur Verfüllung geeignete, wasserdurchlässige Materialien verwenden. Vom Bauleiter abnehmen lassen.
  • Achten Sie darauf, dass kein Abfall herumliegt und der Unternehmer seinen Bauschutt regelmäßig beseitigt.
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